Er legte 1983 nach seinem Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin das juristische Staatsexamen ab. Zunächst als juristischer Mitarbeiter und ab 1985 als Leiter einer Rechtsabteilung arbeitete Herr Bock insbesondere auf dem Gebiet internationaler Zivilrechtsbeziehungen, als auch des internationalen Verkehrsrechtes und des Umweltschutzes.
Seit 1991 ist Herr Rechtsanwalt Bock als selbständiger Anwalt niedergelassen.
Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern.
Herr Rechtsanwalt Bock ist vor allem auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Grundstücks- und Immobilienrecht ( Kauf und Veräußerung, Finanzierung, Zwangsversteigerung, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht)
- Recht der neuen Bundesländer und offene Vermögensfragen
- Familienrecht (Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt)
- Erbrecht (Beratung vorsorgende Nachlaßregelung, Erbauseinandersetzung, Herausgabe-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Erbenermittlung)
- Maklerrecht