Rechtsanwälte und Notar Sternal & Kollegen
Antworten auf die 10 häufigsten Fragen bei einer GmbH- Gründung nach Inkrafttreten des "MoMiG"

Rechtsanwältin und Notarin Monika Klutke

1. Was ist der Gesellschaftsvertrag ?

Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Bei der Gründung einer GmbH wird ein Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.

Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Firmennamen,
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • der Betrag des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro, bei der " Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) " mindestens 1 Euro
  • die Namen aller Gesellschafter
  • die Zahl und die Nennbeträge der von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile.
Der Gesellschaftsvertrag kann enthalten:
  • Dauer der GmbH
  • Regelungen für den Geschäftsführer
  • Regelungen über die Gesellschafterversammlung
  • Verfügung über Geschäftsanteile;
  • Vererbung von Geschäftsanteilen;
  • Gewinnverteilung;
  • Einziehung von Geschäftsanteilen;
  • Ausscheiden und Auseinandersetzung;
  • Gründungskosten;
  • Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB;
  • Schiedsklausel;
  • Wettbewerbsverbot.
Wir übersenden Ihnen gerne einen Entwurf und besprechen mit Ihnen in Ruhe, welche Regelungen in Ihrem Fall in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen sind.

2. Was ist der Firmenname ?

Die Firma ist der Name der GmbH, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. In der Firmenbezeichnung sind die Gesellschafter relativ frei.

Es gibt folgende Möglichkeiten:
  • Die Firma der GmbH kann als Personenfirma mit dem Namen eines oder mehrere Gesellschafter gebildet werden. Der Nachname ist ausreichend, z.B. Schmid GmbH.
  • die Firma kann den Unternehmensgegenstand als Sachfirma enthalten , z.B. ”xyz Tischlerei GmbH”.
  • auch die Phantasiefirma ist möglich und besteht nur aus einem Phantasiebegriff, z.B. ”Alexita GmbH”.
  • es können auch eingetragene Marken vom Berechtigten zur Firmenbildung verwendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamt Telefonnummer 030 - 25 9920 oder 089-2195-3402 abzuklären, ob eine Firma urheberrechtlich geschützt ist. Mit einem Blick ins Internet kann man erfahren, ob eine Firma bereits genutzt wird ( auch eine Domäne kann Namensschutz genießt).

3. Was sind der Sitz der Gesellschaft und die inländische Geschäftsanschrift?

Der Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Unabhängig davon ist eine inländische Geschäftsanschrift, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat oder die Geschäftsleitung oder die Verwaltung ist, bei der Handelsregisteranmeldung anzugeben, die im Handelsregister eingetragen wird.

4. Was ist der Gegenstand des GmbH ?

Im Gesellschaftsvertrag wird beim Gegenstand des Unternehmens die beabsichtigte Tätigkeit der Gesellschaft festgeschrieben. Grundsätzlich ist das Betätigungsfeld weit zu fassen, da jede Änderung kostenpflichtig ist.

5. Was ist das Stammkapital und die Geschäftsanteile ?

Der Betrag des Stammkapitals beträgt mindestens 25.000 Euro, bei der " Unternehmensgesellschaft(haftungsbeschränkt) " mindestens 1 Euro.

Die Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter können verschieden hoch. Der Mindestbetrag beträgt 1 Euro. Die Summe der Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Die Einlagen können als Bareinlagen in Geld oder als Sacheinlagen, also Sachen oder Rechte (sog. Sachgründung), wie z.B. Wertgegenstände, Maschinen, Forderungen, Grundst&uumL;cke, Unternehmen, etc. erbracht werden.

6. Was ist bei der Geschäftsführerbestellung zu beachten ?

Die GmbH braucht einen Geschäftsführer, der sie nach außen vertritt und im Geschäftsverkehr tätig ist. Bei der Gründung der GmbH muss der Geschäftsführer formell, am besten durch Gesellschafterbeschluss bestellt werden.

Der Geschäftsführer muss
  • eine unbeschränkt geschäftsfähige Einzelperson sein,
  • die nicht wegen Insolvenzverschleppung,
  • wegen eines Insolvenzdelikts (§§ 283-283 d StGB),
  • wegen falscher Angaben nach § 82 GmbHG oder § 399 AktG,
  • wegen unrichtiger Darstellung nach § 400 AktG, § 331 HGB, § 313 UmwG oder § 17 PublG
  • wegen eines Betrugsdelikt ( §§ 263 bis 264 a StGB),
  • wegen eines Untreuedelikt ( §§ 265b bis 266a StGB) in den letzten fünf Jahren verurteilt worden ist,
  • nicht mit einem dem Unternehmensgegenstand der GmbH beruhenden Berufs- oder Gewerbeverbot belegt ist.
Auch ein Ausländer kann als Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden. Er darf sich allerdings nur in Deutschland aufhalten, wenn er die entsprechende Aufenthaltsberechtigung hat.

7. Wann werden die Geschäftsanteile eingezahlt ?

In der Regel eröffnen die Banken nach Vorlage des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages ein neues Konto auf den Namen der neu gegründeten GmbH. Auf dieses Konto zahlen die Gesellschafter die vereinbarten Geschäftsanteile ein und zwar von jeder Bareinlage mindestens ein Viertel, insgesamt aber 12.500 Euro.Die Anmeldung zum Handelsregister ist erst möglich, wenn dem Geschäftsführer ein Betrag von mindestens 12.500 Euro für den Gesellschaftszweck zur Verfügung steht. Bei der " Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) " muss das gesamte Stammkapital, also mindestens 1 Euro bar eingezahlt werden.

8. Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister ?

Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Zur Anmeldung der Eintragung ist ausschließlich der Geschäftsführer berechtigt. Die Unterschriften müssen von einem Notar/in beglaubigt werden. Der/Die Notar/in übernimmt die weitere Anmeldung zum Handelsregister. Auf dem elektronischen Weg übermittelt der/die Notar/in dem Handelsregister folgende Unterlagen:
  • den beurkundeten Gesellschaftsvertrag
  • eine Liste über die Höhe und die laufende Nummer der Geschäftsanteile der Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort
  • die Anmeldung zum Handelsregister nebst Versicherung, dass die Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen sowie die Versicherung des Geschäftsführers, dass der Bestellung nicht Verurteilung wegen eines unter Ziffer 6 genannten Deliktes oder ein Berufs- oder Gewerbeverbot entgegenstehen.
Bei Sachgründungen sind weitere Unterlagen einzureichen:
  • der Sachgründungsbericht
  • Unterlagen zum Nachweis des Werts der Sacheinlage
9. Wann trägt das Handelsregister die GmbH ein ?

Vor der Eintragung überprüft das Handelsregister die Anmeldung und die Unterlagen. Das Gericht fordert die Zahlung von Gebühren, die umgehend nach der Anforderung gezahlt werden sollten. Erst dann wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen.

Für die Eintragung ist die Vorlage der verwaltungsrechtlichen Genehmigungsurkunden, wie zum Beispiel bei Handwerks- und Restaurantbetrieben oder Bauträger nicht mehr erforderlich.

Der Inhalt der Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens einer Zeitung ( in Berlin der "Tagesspiegel") bekannt gemacht.

Erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich. Erst dann tritt die beschränkte Haftung ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können deshalb Gründungsgesellschafter bzw. für die Gesellschaft Handelnde persönlich in Anspruch genommen werden.

Nach Eintragung der GmbH sind folgende Pflichtangaben sind auf allen Geschäftsbriefen erforderlich :
  • der im Handelsregister eingetragene Firmennamen
  • die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH)
  • der Sitz der Gesellschaft (z.B. Berlin)
  • das Registergericht des Sitzes (z.B. Amtsgericht Charlottenburg)
  • die Handelsregisternummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
  • die Vor- und Nachnamen sämtlicher Geschäftsführer.
10. Was ist die UG (haftungsbeschränkt) bzw. die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) - die sog. Ein - EURO GmbH ?

Es handelt sich dabei um eine GmbH, die ohne das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro, also ab 1 Euro gegründet werden kann. Für Existenzgründer, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital haben und benötigen (z.B. im Dienstleistungsbereich), wurde eine Einstiegsvariante der GmbH geschaffen.
Es ist nur Bargründung möglich - Sacheinlage sind ausgeschlossen.

Die Bezeichnung "UG (haftungsbeschränkt) bzw. die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) " ist zwingend und kann auch nicht abgekürzt werden - wie z.B. " Müller Kiosk Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".

Die Ein Euro GmbH tritt selbstständig im Geschäftsverkehr auf und wird durch den Geschäftsführer vertreten. Durch geringe Gründungskosten und das Musterprotokoll kann die Ein Euro GmbH nun auch mit anderen europäischen Kapitalgesellschaften mithalten. Die Ein Euro GmbH ist auch eine interessante Rechtsform für bereits bestehende Unternehmen, die entweder als Einzelunternehmen oder britische Limited (Sparen der jährlichen Folgekosten) tätig sind.

Aufgrund der fehlenden Kapitalausstattung muss die Ein Euro GmbH ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Vom Gewinn (Jahresüberschuss) wird dabei der Verlustvortrag vom Vorjahr abgezogen. Von dem verbleibenden Überschuss muss dann ein Viertel in die Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage dient der Erhöhung des Stammkapitals der Ein Euro GmbH.

Hat die Ein Euro GmbH die Schwelle der Mindesteinlage für die GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht, besteht die Möglichkeit die Ein Euro GmbH in die Rechtsform der klassischen GmbH umzuwandeln. Mit der Umwandlung muss die Gesellschaft den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" nicht mehr tragen und kann sich umbenennen. Damit kommt sie in den Genuss des guten Rufs der klassischen GmbH.